Details zum Dienstleister: Greenwood Siofok Gästehaus Betreiber. Anschrift. MwSt.-Nummer: 66860671-1-34 Telefonnummer: +36 30 477 0010 E-mail:info@greenwoodsiofok.hu
(a) Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ - im Folgenden „AGB“ genannt - regeln die Bedingungen für die Nutzung der vom Dienstleister in der Vécsey Károly utca 11, 8600 Siófok, betriebenen Greenwood-Gästehaus-Unterkunft und der sonstigen vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen. (b) Die vorliegenden AGB schließen den Abschluss von Sonder- oder Einzelverträgen mit Reisebüros, Reisevermittlern, Reiseveranstaltern oder anderen Personen, die mit dem Dienstleister langfristig zusammenarbeiten wollen, um die Dienstleistungen des Dienstleisters zu verkaufen, nicht aus.
(c) Die ungarische Sprachfassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgebend.
Übersetzungen in Fremdsprachen dienen lediglich der Information und sind nicht rechtsverbindlich.
(a) Vertragspartner ist die natürliche Person, die juristische Person oder die nicht rechtsfähige juristische Person, die die Dienste des Dienstleisters bestellt oder in Anspruch nimmt. Der Vertragspartner ist auch die natürliche Person, die die Dienstleistung des Dienstleisters tatsächlich in Anspruch nimmt. Die Person, die die Leistungen bestellt und/oder in Anspruch nimmt, wird im Folgenden zusammenfassend als „Gast“ bezeichnet. (b) Der Leistungserbringer und der Gast werden, sofern die Vertragsbedingungen erfüllt sind, im Folgenden gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet.
(a) Als Antwort auf die schriftliche Angebotsanfrage des Gastes, die per E-Mail über das Buchungssystem der Website www.greenwoodsiofok.hu gesendet wurde, bestätigt der Dienstleister dem Gast die Reservierung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Anfrage. (b) Der Dienstleistungsvertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung der vom Gast aufgegebenen Bestellung - Reservierung durch den Dienstleister als abgeschlossen, und im Hinblick auf diese schriftliche Bestätigung gilt die Bestellung - Reservierung als schriftlich abgeschlossen. Eine mündlich erteilte Bestellung und/oder eine Änderung einer Bestellung stellt nur dann eine vertragliche Verpflichtung dar, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurde. Eine mündliche Bestätigung der Bestellung bzw. Bestelländerung durch den Diensteanbieter begründet keine vertragliche Bindung. (c) Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes wird für einen begrenzten Zeitraum geschlossen. (d) Entscheidet sich der Kunde vor Ablauf der Befristung, den Dienst nicht bis zum Ablauf der Befristung zu nutzen, ist er dennoch verpflichtet, den vollen Preis des Dienstes an den Dienstanbieter zu zahlen, und der Dienstanbieter ist berechtigt, den vollen Preis des bestellten Dienstes zu verlangen. Der Dienstleister ist berechtigt, das vom Gast vor Ablauf der Befristung aufgegebene Appartement weiterzuverkaufen. (e) Der Gast ist nur dann berechtigt, die Dienstleistung zu verlängern, wenn der Dienstleister spätestens am Tag vor Ablauf der Befristung schriftlich zustimmt. (f) Der Dienstleistungsvertrag kann
Sie können Ihre Reservierung bis zu 7 Tage vor dem Anreisedatum stornieren oder ändern (zu den zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preisen), danach beträgt die Gebühr 25 % des Gesamtbetrags der Reservierung. Die geleistete Anzahlung oder die bei der Buchung angegebenen Kartendaten können zur Deckung der Strafe im Falle einer verspäteten Stornierung verwendet werden.
(a) Die aktuellen Preise des Greenwood Guesthouse sind auf der Website www.greenwoodsiofok.hu angegeben. (b) Dem Dienstleister steht es frei, seine Preise jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, vorausgesetzt, dies gilt nicht für Preise, die der Dienstleister bereits in seinem Angebot auf Anfrage der Vertragspartei angeboten hat. (c) Der Dienstleister gibt in den angebotenen Preisen den gesetzlichen Steuersatz an, der in den Preisen enthalten ist, z.B. Mehrwertsteuer (im Folgenden: VAT), Touristensteuer (im Folgenden: IFA). Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Falle einer Änderung der Gesetzgebung zusätzliche Kosten ohne vorherige Ankündigung an den Vertragspartner und/oder den Gast weiterzugeben. (d) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise in ungarischen Forint und in jeder konvertierbaren Währung festzulegen. (e) Der Dienstleister verpflichtet sich, auf der von ihm betriebenen Website www.greenwoodsiofok.hu seine aktuellen Preise, aktuellen Aktionen, Rabatte und sonstigen Angebote zu veröffentlichen. (e) Besondere Zeiträume.
(a) Der Dienstleister gibt den Gesamtbetrag der bestellten Dienstleistungen, der für den gesamten Aufenthalt berechnet wird, auf der schriftlichen Bestätigung an, die dem Gast zugesandt wird. Der Gast kann den für die Dauer des Aufenthalts fälligen Gesamtbetrag vor Ort in bar, per Kreditkarte oder SZÉP-Karte begleichen. Es werden keine Kreditkartendaten oder andere Zahlungsdaten an den Händler weitergegeben. Der Dienstleister Barion Payment Zrt. ist ein von der Ungarischen Nationalbank beaufsichtigtes Institut, Lizenznummer H-EN-I-1064/2013.
(a) Der Gast kann das bestellte und vom Dienstleister bestätigte Greenwood Guesthouse ab 14.00 Uhr am Anreisetag - „Check-in“ - beziehen und muss es bis 10.00 Uhr am letzten Tag des Aufenthalts - „Check-out“ - verlassen. (b) Möchte der Gast das Appartement vor der in Klausel 8(a) genannten Check-in-Zeit am Anreisetag beziehen, so kann er dies je nach Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis tun. (c) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag über die Beherbergungsleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Leistung zu verweigern, wenn: -der Gast das ihm zur Verfügung gestellte Gästehaus nicht zweckentsprechend nutzt oder die vom Leistungserbringer erbrachten Leistungen und/oder die Räumlichkeiten für die Erbringung dieser Leistungen und/oder Räumlichkeiten nicht zweckentsprechend nutzt, -die Hausordnung des Greenwood Gästehauses stört und die Störung trotz Aufforderung nicht einstellt, -Der Gast hält sich nicht an die Sicherheitsregeln des Greenwood Gästehauses - z.B. Rauchen in einem verbotenen Bereich und stellt das Rauchen trotz Aufforderung nicht ein, -der Gast verhält sich unangemessen, ist unhöflich, steht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bedroht, beleidigt oder verhält sich in anderer Weise inakzeptabel, -der Gast kommt seiner Verpflichtung, die vom Dienstleister geforderte Zahlungsgarantie zu dem vom Dienstleister festgesetzten Termin zu leisten, nicht nach. (f) Wenn der Vertrag zwischen den Vertragsparteien aufgrund von „höherer Gewalt“ nicht erfüllt wird
(a) Ist der Dienstleister durch eigenes Verschulden, insbesondere durch Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen, nicht in der Lage, die bestellten Leistungen zu erbringen, ist er verpflichtet, dem Gast eine Unterkunft zu vermitteln. (b) Der Dienstleister ist im Rahmen seiner Verpflichtung nach (a) verpflichtet: Die in der Bestellung bestätigten Leistungen zu dem dort angegebenen Preis für den dort genannten Zeitraum - oder bis zum Ende der Behinderung - einer anderen Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie anzubieten und diese bei Annahme durch den Gast bereitzustellen. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Anbieters. dem Gast auf Wunsch kostenlos einen einzigen Telefonanruf zur Verfügung zu stellen, um die vom Gast angegebene Person über den Wechsel der Unterkunft zu informieren. Kommt der Dienstleister den unter Buchstabe b) genannten Verpflichtungen in vollem Umfang nach oder nimmt der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft an, so hat der Gast keinen Anspruch auf eine nachträgliche Entschädigung.
(a) Der Gast ist nach dem Vertrag berechtigt, das gebuchte Appartement und die Einrichtungen der Unterkunft zu nutzen, die zum normalen Leistungsumfang gehören und keinen besonderen Bedingungen unterliegen, (b) der Gast kann sich über die Erbringung der Dienstleistungen des Dienstleisters beschweren. Der Dienstleister verpflichtet sich, jede schriftlich oder mündlich an Ort und Stelle vorgebrachte und im Protokoll festgehaltene Beschwerde zu prüfen und dem Gast innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt eine sachliche Antwort zu geben.
(a) Der Gast ist verpflichtet, dem Betreiber den Preis für die im Vertrag bestellten Leistungen spätestens zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu zahlen, die im Vertrag festgelegt sind, (b) der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb jeden von ihm erlittenen Schaden unverzüglich zu melden und dem Betreiber alle erforderlichen Informationen zu erteilen, die zur Klärung der Schadensumstände oder zur Einleitung eines etwaigen Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens erforderlich sind, (c) Der Gast ist verpflichtet, bei seiner Ankunft zu prüfen, ob die Bedingungen und die erbrachten Leistungen mit der Zufriedenheitsgarantie übereinstimmen. Der Gast ist verpflichtet, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben, bevor der Dienstleister die Unterkunft nach der Übergabe verlässt. Spätere Reklamationen nach der Übergabe der Unterkunft kann der Dienstleister nicht mehr akzeptieren; in diesem Fall ist die angekündigte Garantie nicht mehr gültig, (d) Im Falle einer Funktionsstörung während des Aufenthalts muss der Gast, wenn er eine Reparatur wünscht, den Dienstleister unverzüglich benachrichtigen und die Reparatur beantragen; spätere Reklamationen werden vom Dienstleister nicht anerkannt.
(a) Der Gast haftet für alle Schäden, die der Dienstleister oder ein Dritter dem Gast oder seiner Begleitperson oder einer Person, die unter der Aufsicht einer dieser Personen steht, zufügt. (b) Der Gast ist auch dann schadensersatzpflichtig, wenn der Geschädigte berechtigt ist, den Schaden direkt gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen.
Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die bestellten Dienstleistungen nach Aufforderung nicht nachkommt, aber in der Unterkunft erscheint, hat der Dienstleister das Recht, die Dienstleistung zu verweigern und das gezahlte Unterkunftsentgelt gemäß den „Stornierungsbedingungen“ in Abschnitt 5 einzubehalten.
(a) der Dienstleister die vertraglich bestellte Unterkunft und andere Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards erbringt, (b) der Dienstleister die schriftliche Beschwerde des Gastes untersucht und das Problem löst.
(a) Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast innerhalb des Appartements im Rahmen seiner Haftung zugefügt werden, (b) der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch eine Ursache verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle der Angestellten und Gäste des Dienstleisters liegt oder die vom Gast oder von Personen unter der Aufsicht des Gastes verursacht werden, (c) der Dienstleister behält sich das Recht vor, einen oder mehrere Orte innerhalb und außerhalb des Greenwood-Gästehauses zu bezeichnen, die der Gast nicht betreten darf oder an denen er sich nicht aufhalten darf. Der Dienstleister muss diese Orte deutlich kennzeichnen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die dem Gast oder Personen, die unter der Aufsicht des Gastes stehen, an dem/den Ort(en) entstehen, den/die der Gast nach vorheriger Information durch den Dienstleister nicht betreten darf, (d) der Dienstleister haftet nur dann für Schäden, wenn er dem Dienstleister den Schaden unmittelbar nach dem Auftreten des Schadens meldet, (e) die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf das Gepäck des Vertragspartners und dessen Inhalt bei der An- und Abreise, beim Be- und Entladen und während des Transports zum und vom Appartement, (f) die Höhe der Schadensersatzpflicht des Dienstleisters übersteigt nicht den fünffachen Betrag des vertraglichen Tagespreises.
(a) Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag handelt der Dienstleister in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (im Folgenden „Informationsgesetz“) und den einschlägigen Rechtsvorschriften über den Datenschutz sowie anderen vom Dienstleister aufgestellten internen Regeln.
(a) Jede Ursache oder jeder Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, ungünstige Witterungsbedingungen, Stromausfall, Streik usw.), auf den weder der Dienstleister noch der Gast noch die Vertragspartei Einfluss hat - höhere Gewalt -, entbindet eine der Parteien von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
Wenn Sie eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte über die angegebenen Kontaktdaten an uns. Wenn die Beschwerde nicht beigelegt werden kann, hat der Gast das Recht, sich an die Schlichtungsstelle seines Wohnsitzes zu wenden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.bekeltetes.hu
(a) Die Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Zivilgesetzbuch finden auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien entsprechende Anwendung. b) Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag kann die betroffene Partei die Gerichte anrufen. Die Vertragsparteien benennen das Bezirksgericht Siófok als zuständiges Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten.
Die vom Gast zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen, zur Erfüllung Ihrer Reservierung und zur Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.
Amennyiben az érintett személyes adatai kezelésével kapcsolatban panasszal kíván élni, azt az Infotv. rendelkezéseinek szem előtt tartásával a Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóságnál teheti meg. (www.naih.hu)
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